Zahnarzt

Die Berufsbezeichnung "Zahnmediziner" erlangen jene Absolventen, die ein Studium in der Zahnmedizin erfolgreich abgelegt haben. In der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht eine Approbation eine Zulassung zur selbstständigen Berufsausübung als Zahnarzt. Die Tätigkeitsbereiche umfassen die Prävention, Diagnose und Therapie von Mund- und Kiefererkrankungen. Dazu gibt es für Zahnmediziner die Möglichkeit, diverse Weiterbildungen zu absolvieren. Ein approbierter Zahnmediziner arbeitet vorwiegend in Zahnarztpraxen und auch in Zahnkliniken. Dabei unterscheidet sich der Aufgabenschwerpunkt je nach Einsatzbereich. Dieser zahnmedizinische Beruf gehört in Deutschland und in Österreich zu den freien Berufen. Das bedeutet, dass die Berufsausübung nicht in der Gewerbeordnung registriert ist, sondern ein eigenes Berufsrecht in Kraft tritt und der Beruf ebenso in Spezialgesetzen geregelt ist.

Studium der Zahnmedizin  

Das Studium der Zahnmedizin gliedert sich in einen vorklinischen und einen klinischen Teil, welche mit je fünf Semestern absolviert werden. Dabei sind insgesamt drei Prüfungen abzulegen. Eine naturwissenschaftliche Vorprüfung, eine zahnärztliche Vorprüfung, sowie die zahnärztliche (Abschluss-)Prüfung wird von den Studenten abverlangt, um das Studium erfolgreich zu absolvieren und die Bezeichnung Zahnmediziner zu erhalten. Sobald das Staatsexamen erfolgreich abgelegt wurde, wird auf Antrag die Approbation als Zahnarzt genehmigt. Selbstverständlich steht jedem Zahnmediziner frei, ob eine Promotion gewünscht ist, um einen akademischen Titel zu erreichen. Eine Mitgliedschaft in der zahnärztlichen Kammer ist für praktizierende Zahnmediziner ein Pflichtteil.  

Zahnärztliche Aufgabenbereiche  

Ein Zahnmediziner mit Approbation ist ein Spezialist für Zähne, Zahnfleisch und Kiefer und übernimmt dort jegliche zahnmedizinischen Maßnahmen. Ein praktizierender Zahnmediziner ist für die medizinische Pflege der Zähne verantwortlich und übernimmt auch die Therapie von Erkrankungen im Bereich des Mundraums. Somit gehören die medizinische Zahnpflege, die Prävention von Karies und Parodontose und auch die Behandlung von Zahnerkrankungen zum Hauptaufgabenbereich. Eine wichtige Behandlung stellt zum Beispiel die Wurzelkanalbehandlung dar. Dabei ist ein Zahnnerv insofern beschädigt, dass die alleinige Zahnbehandlung nicht mehr ausreicht und der Zahnnerv muss medizinisch versorgt werden, um den Zahn zu retten. Sollte einmal ein Zahn nicht erhalten werden können, so leitet ein Zahnarzt die entsprechende Versorgung einer geeigneten Alternative ein. Dieses bezieht sich auf die Implantologie oder auf einen festsitzenden und auch auf einen herausnehmbaren Zahnersatz und deren individuelle Anpassung. Ein Zahnmediziner arbeitet in enger Kooperation mit Zahntechnikern und auch Fachzahnärzten zusammen, um bei Bedarf rundum eine fachgerechte medizinische Behandlung ermöglichen zu können. Die meisten zahnärztlichen Behandlungen werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, jedoch werden die Kosten für einen Zahnersatz nur zu einem gewissen Teil von der gesetzlichen Krankenkasse getragen. Hierbei stehen freiwillige Zahnzusatzversicherungen zur Verfügung, um im Bedarfsfall darauf zurückgreifen zu können.

Weiterbildungsmöglichkeiten für Zahnmediziner  

Einem Zahnmediziner stehen verschiedene Weiterbildungsmöglichkeiten zur Verfügung. Diese umfassen die Kieferorthopädie, die Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie und die Oralchirurgie. Die separaten drei Facharztbezeichnungen können per Weiterbildung erlangt werden und erfordern eine Fachzahnarztausbildung, sowie eine erfolgreich absolvierte Abschlussprüfung. Ein Facharzt verfügt über erweiterte Behandlungskompetenzen, die in den jeweiligen Berufsalltag integriert werden können.


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